Arbeitskreis Klettern und Naturschutz der bergsteigenden Verbände im Landkreis Reutlingen

Werdegang des AKN Reutlingen. 

Als Ende der achtziger – anfangs der neunziger Jahre der Konflikt zwischen den Klettersportlern einerseits und dem privaten Naturschutz andererseits einen Höhepunkt erreichte, zogen eine handvoll Verantwortliche der Kletterverbände im Landkreis Reutlingen die Notbremse und schlossen sich zu einem Arbeitskreis zusammen. Das Hauptziel war natürlich, die Kräfte zu bündeln, um gegenüberden Behörden und Naturschutzverbänden mit einer Stimme zu reden. 

Anfangs des Jahres 1991 erfolgte der endgültige Zusammenschluss zum AKN Reutlingen mit DAV Reutlingen, Die Naturfreunde – Bezirk Mittlere Alb, Bergwacht Württemberg – Bereitschaften Pfullingen und Bad Urach und der IG Klettern Schwäbische Alb. 

Ziel des AKN ist und war es, das Klettern als Natursportart zu erhalten und naturverträglich zu gestalten. Es folgten jahrelange intensive Verhandlungen. Es wurden unzählige Konzeptionen und detaillierte Vorschläge für jeden einzelnen Felsen erarbeitet um den Forderungen der Naturschutzseite gerecht zu werden. Bei vielen Vorort-Terminen und Begehungen, die allesamt in sehr sachlicher, manchmal natürlich auch in emotionaler  Atmosphäre abliefen, konnten viele Vorurteile und teils ungerechtfertigte Anschuldigungen ausgeräumt werden. 

Ein Höhepunkt dieser geimeinsamen Anstrengungen war die Eröffnung einer Ausstellung über damals „70 Jahre Klettern auf der Schwäbischen Alb“ im Foyer des Rathauses der Stadt Reutlingen im Dezember 1994. Die Aktion fand großen Zuspruch und trug wesentlich zur Versachlichung der Lage bei. 

Die gemeinsame Suche nach Lösungen in diesem Konflikt wurde weiter intensiviert. So konnte die Kletterkonzeption für die Reutlinger Alb Mitte der neunziger Jahre abgeschlossen werden. Die Verordnungen von Landratsamt und Regierungspräsidium legen für jeden Felsen fest, ob und mit welchen Auflagen er zum Klettern frei gegeben ist. 

An einigen Felsen darf zum Schutz der Vegetation nicht auf den Felskopf ausgestiegen werden, manche Felsen dürfen nur auf bestimmten Routen beklettert werden, an anderen ist das Klettern zum Schutz der Vögel während der Brutzeit verboten. 

In tagelangen Einsätzen wurden Zuwegungen angelegt, Rucksackdepots und Maßnahmen zur Besucherlenkung getroffen. 

Aus dem Zusammenspiel vieler Einzelmaßnahmen und der Ausübung einer gewissen Eigenkontrolle durch die jeweiligen Felspaten ergibt sich insgesamt ein wirkungsvoller Biotopschutz. Damit wird auch den während diesem Zeitraum erlassenen strengen EU-FFH-Richtlinien entsprochen.

 

H. Heiss (2011)

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