Arbeitskreis Klettern und Naturschutz der bergsteigenden Verbände im Landkreis Reutlingen

Spielregeln

Die Region Schwäbische Alb hat sich noch nie einer bestimmten Kletterethik unterworfen, im Gegenteil, die Schwaben sind dafür bekannt daß sie sich von Niemandem etwas vorschreiben lassen, und das tun, was sie für richtig halten. Hier soll nicht versucht werden unserer Region eine Kletterethik zu verordnen, aber die Vergangenheit hat uns leider gezeigt das es ohne Spielregeln auch nicht funktioniert.

Grundsatz: 
Bei Erschließung und Sanierung von Kletterrouten sind die Naturschutzauflagen des Regierungspräsidiums und des Landratsamtes zu beachten. Aktuelle Informationen über die Naturschutzauflagen der entsprechenden Kletterfelsen gibt es bei der IG Klettern, oder bei den Arbeitskreisen Klettern und Naturschutz.

Projekte: 
Projekte werden auf der Schwäbschen Alb mit einer roten Schlinge im ersten Haken gekennzeichnet. Das gilt für eingebohrte Projekte wie auch für Routen die "Clean" begangen werden sollen. In bohrhakenfreien Projekten sollte die Schlinge in geeignete Sanduhren gefädelt, oder mit Hilfe eines Normalhakens fixiert werden. Zur Markierung eignet sich idealerweise Flach oder Schlauchband, das, um Mißverständnissen vorzubeugen, mit "Projekt" und Namenskürzel (evtl. Datum) versehen werden kann.

Projekte sollten nur angefangen werden wenn sie aller Voraussicht nach auch realisierbar sind. Das gilt nicht nur für den Zeitrahmen, sondern vorallem für das physische und psychische Leistungsvermögen des Aspiranten. 

Sanierungs- u. Erschließungskonzept: 
Sanierung und Erschließung nur nach Absprache und Genehmigung des Arbeitskreis Klettern u. Naturschutz - Reutlingen, sowie nach Einweisung ( Material, Verarbeitung, Sicherheit ) des AKN-Sicherheitskreises.

Illegal eingerichtete Routen werden vom AKN entfernt und die Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Sanierungskonzepte werden ausschließlich vom AKN erarbeitet. Der AKN hat das Recht aus Sicherheitsgründen jederzeit in bestehende Routen einzugreifen.

Erschließung:

1. Kein zu dichtes Routennetz, keine definierten Routen.
2. Klettern statt Klinken, keine Hakenleitern.
3. Die Haken müssen sicherungstechnisch richtig platziert werden,
sodass die Folgen eines Sturzes minimiert werden (Wenn-Dann) 

4. Wo ökologisch sinnvoll und erforderlich Umlenker setzen.
5. Kein Bohrhakenautomatismus, natürliche Sicherungsmöglichkeiten nutzen.
6. Einheitliche und unauffällige Haken setzen, auf erkennbaren
Routenverlauf achten ( z.B. Hakentyp )

7. Nur anerkannte Hakentypen verwenden (Schlaghaken / Pitons)
( nach Möglichkeit Material gemäß den gültigen Sicherheitsstandards ).

8. Bohrhaken (Express- und Klebehaken) müssen der EN-Norm und der 
UIAA-Norm entsprechen, und das entsprechende Prüfzeichen tragen. 

9. Keine Griffe und Tritte schlagen.
10. Projekte durch eine rote Schnur im 1. Haken kennzeichnen
( nicht einsteigen ).

11. Keine Routennamen an den Einstieg schreiben.
12. Bei Erschließung von Massiven auf Ausgewogenheit der Routen achten
( Schwierigkeitsgrade, Kletterstile )

Sanierung:

1. Der Charakter jeder Route muss erhalten bleiben, keine zusätzliche Haken.
2. Routen die bisher ( ganz oder teilweise ) technisch geklettert wurden
müssen auch nach der Sanierung technisch kletterbar sein ( A0 - A5 ).

3. Die Route darf nicht schwieriger werden.
4. Bei Sanierungen werden ausschließlich Klebehaken gesetzt, nur in
Ausnahmefällen Expressanker (nur mit Zustimmung des AKN) 

5. Material gemäß den gültigen Sicherheitsstandards EN und UIAA
6. Die Bohrhaken müssen sicherungstechnisch richtig platziert werden,
sodass die Folgen eines Sturzes minimiert werden. 

7. In einer Route einheitliche und unauffällige Haken setzen.
8. Routenverlauf muss erkennbar sein ( z.B. Hakentyp )
9. Kein Bohrhakenautomatismus, natürliche Sicherungsmöglichkeiten nutzen.
10. Wo ökologisch sinnvoll und erforderlich Umlenker setzen.
11. Der Routenname bleibt erhalten, und wird nicht mit-saniert.
12. Erstbegeher und Erschließer nach Möglichkeit einbeziehen.

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