Arbeitskreis Klettern und Naturschutz der bergsteigenden Verbände im Landkreis Reutlingen

"Klettern ist Naturerlebnis pur!
Wir Kletterer bewegen uns in den Felsen – einzigartigen und sensiblen Lebensräumen. Es ist daher notwendig, dass wir mit dem Lebensraum Fels sorgsam umgehen. Indem wir die Natur bewahren, erhalten wir auch unsere Kletterfelsen für uns."

So steht´s im Faltblatt "Naturerlebnis Klettern auf der Reutlinger Alb" und beschreibt das zentrale Anliegen der Mitarbeiter des AKN Reutlingen. 

Felsen sind keine Sportgeräte, Felsen sind Lebensraum und Brutplatz seltener Tier- und Pflanzenarten. Neben den Felsen und Felsköpfen sind auch die Geröll-, Block- und Schutthalden an den Felsfüßen empfindliche Naturräume, die zu Ihrem Schutz und Erhalt unsere Rücksichtnahme und Umsicht brauchen.

Mit der Umsetzung der Kletterregelung für den Landkreis Reutlingen in den 1990er Jahren haben die damals im AKN Reutlingen organisierten Kletterer in Zusammenarbeit mit der Naturschutzbehörde Regeln für naturverträgliches Klettern entwickelt und sind stellver- tretend für die gesamte Klettergemeinde die Verpflichtung eingegangen, dafür Sorge zu tragen den Klettersport so naturschonend wie möglich auszuüben. In diesem Spannungsfeld hat der AKN Reutlingen seinen Arbeitsschwerpunkt. Wir möchten Euch bitten uns dabei zu unterstützen.

Vogelschutz

Die während Ihrer Balz- und Brutzeit bzw. Aufzuchtzeit auf beruhigte Felsen angewiesenen Vogelarten sind in unserem Gebiet Wanderfalke, Kolkrabe und Uhu. Die Bestände haben sich in den letzten Jahren positiv entwickelt. Für die Zukunft hoffen wir, dass die zeitlich starren Sperrzeiten an den bekletterten Brutfelsen zu flexiblen, dem Brutverlauf Rechnung tragenden Regelungen überführt werden. Aktuell ist der Römerstein bei Hülben einer der Pilotfelsen des Projekts "Flexibilisierung der Brutzeitenregelung" Naturschützer und Kletterer tauschen sich aus zum Brutverlauf und empfehlen zum Brutende die Freigabe durch das Landratsamt. Während Wanderfalken und Kolkraben nach dem Ausflug der Jungvögel ihre Horste und Brutplätze verlassen und die Brutfelsen wieder beklettert werden können, bleiben Uhus und ihre Jungvögel im weiteren Horstbereich. Nach dem Schlüpfen der jungen Uhus betreiben die Altvögel eine aufwändige Brutpflege, Die Uhus bleiben noch längere Zeit im "Familienverband". Die jungen Uhus lernen in dieser Zeit das Jagen und werden noch zugefüttert. Uhus sind einerseits sehr scheue Tiere, andererseits gelten sie auch als anpassungsfähig. In BaWü bedeutet Uhu - Brut i.d.R. eine ganzjährige Sperrung der Felsen, da wünschen wir uns die "Bayrische Lösung" die es ermöglicht, die Felsen gegen Ende der Klettersaison wieder zu beklettern.

Aktuelle Informationen findet Ihr auf dieser Website www.akn-reutlingen.de oder anderen einschlägigen Websites und in Kletterführern mit Gütesiegel, und ganz wichtig: Beachtet die Beschilderungen vor Ort

Fauna und Flora:

Während Brutvögel über zeitlich begrenzte Sperrungen geschützt werden können, brauchen anderen Felsbewohner andere Schutzmaßnahmen: Fledermäuse und andere Kleinsäuger nutzen Höhlen und Klüfte als Unterschlupf und Überwinterungsquartier, deshalb gilt hier in aller Regel ein Betretungsverbot.
Eidechsen und heimische Schlangenarten bewohnen hauptsächlich die den Felsen vorgelagerten Blockhalden. Deshalb solltet Ihr ausschließlich die angelegten Zuwege und wo vorhanden auch die Rucksackdepots nutzen.

Felsbildungen sind Urbiotope die sich anders als die sie umgebende Kulturlandschaft frei von direkten menschlichen Einflüssen entwickelt haben. Felsen und Felsköpfe sind Lebensraum hochspezialisierte Pflanzen, die sich den extremen Bedingungen am Fels und an den Felsköpfen angepasst haben. Extrem anspruchslose Flechten und Moose sind typischer Bewuchs. Die typische Vegetation auf Bändern und Felsköpfen der sonnigen Kalkfelsen ist die Steppenheide. Sie wird gebildet von anspruchslosen Farnarten und spezialisierten Blütenpflanzen. Diese Vegetation ist sehr trittempfindlich, es finden sich seltene, geschützte Arten darunter, wie Pfingstnelke und Felsen- Hungerblümchen. Deshalb gilt an vielen Kletterfelsen ein Ausstiegsverbot, d.h die Benutzung der Umlenker ist quasi zwingend.

Feuchtigkeitsliebende Farne findet man an schattigen, feuchten Bereichen am Felsfuß bzw. in Spalten und Ritzen.

Sensible Bereiche mit wertvoller Vegetation können durch Zonierungen geschützt sein, auch hier gilt: Beachtet die Beschilderung vor Ort und die Informationen im Kletterführer mit Gütesiegel. Schön, dass Ihr so lange durchgehalten habt.

Weiterführende Informationen zum Thema findet Ihr auf den folgenden Websites:

http://www.ig-klettern-alb.de/index.php?id=waswirtun&L=0&no_cache=1&sword_list[0]=naturschutz

http://www.alpenverein-bw.de/naturschutz.html


http://www.kultusportal-bw.de/NATURSPORT-BW,Lde/Startseite

http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/pages/map/default/index.xhtml

http://www.agw-bw.de/ 

Zuständigkeiten und weitere Links zu Informationen für oder über Behörden

 

Naturschutzbehörde Landratsamt Reutlingen
Schulstraße 26
72764 Reutlingen
Tel.: 07121 480-2161
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Kreisforstamt Reutlingen
Schloßhof 4
72525 Münsingen
Tel.: 07381 9397-7321
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Regierungspräsidium Tübingen
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen
Telefon: 07071 757-0
Fax: 07071 757-3190
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Spielregeln

Die Region Schwäbische Alb hat sich noch nie einer bestimmten Kletterethik unterworfen, im Gegenteil, die Schwaben sind dafür bekannt daß sie sich von Niemandem etwas vorschreiben lassen, und das tun, was sie für richtig halten. Hier soll nicht versucht werden unserer Region eine Kletterethik zu verordnen, aber die Vergangenheit hat uns leider gezeigt das es ohne Spielregeln auch nicht funktioniert.

Grundsatz: 
Bei Erschließung und Sanierung von Kletterrouten sind die Naturschutzauflagen des Regierungspräsidiums und des Landratsamtes zu beachten. Aktuelle Informationen über die Naturschutzauflagen der entsprechenden Kletterfelsen gibt es bei der IG Klettern, oder bei den Arbeitskreisen Klettern und Naturschutz.

Projekte: 
Projekte werden auf der Schwäbschen Alb mit einer roten Schlinge im ersten Haken gekennzeichnet. Das gilt für eingebohrte Projekte wie auch für Routen die "Clean" begangen werden sollen. In bohrhakenfreien Projekten sollte die Schlinge in geeignete Sanduhren gefädelt, oder mit Hilfe eines Normalhakens fixiert werden. Zur Markierung eignet sich idealerweise Flach oder Schlauchband, das, um Mißverständnissen vorzubeugen, mit "Projekt" und Namenskürzel (evtl. Datum) versehen werden kann.

Projekte sollten nur angefangen werden wenn sie aller Voraussicht nach auch realisierbar sind. Das gilt nicht nur für den Zeitrahmen, sondern vorallem für das physische und psychische Leistungsvermögen des Aspiranten. 

Sanierungs- u. Erschließungskonzept: 
Sanierung und Erschließung nur nach Absprache und Genehmigung des Arbeitskreis Klettern u. Naturschutz - Reutlingen, sowie nach Einweisung ( Material, Verarbeitung, Sicherheit ) des AKN-Sicherheitskreises.

Illegal eingerichtete Routen werden vom AKN entfernt und die Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Sanierungskonzepte werden ausschließlich vom AKN erarbeitet. Der AKN hat das Recht aus Sicherheitsgründen jederzeit in bestehende Routen einzugreifen.

Erschließung:

1. Kein zu dichtes Routennetz, keine definierten Routen.
2. Klettern statt Klinken, keine Hakenleitern.
3. Die Haken müssen sicherungstechnisch richtig platziert werden,
sodass die Folgen eines Sturzes minimiert werden (Wenn-Dann) 

4. Wo ökologisch sinnvoll und erforderlich Umlenker setzen.
5. Kein Bohrhakenautomatismus, natürliche Sicherungsmöglichkeiten nutzen.
6. Einheitliche und unauffällige Haken setzen, auf erkennbaren
Routenverlauf achten ( z.B. Hakentyp )

7. Nur anerkannte Hakentypen verwenden (Schlaghaken / Pitons)
( nach Möglichkeit Material gemäß den gültigen Sicherheitsstandards ).

8. Bohrhaken (Express- und Klebehaken) müssen der EN-Norm und der 
UIAA-Norm entsprechen, und das entsprechende Prüfzeichen tragen. 

9. Keine Griffe und Tritte schlagen.
10. Projekte durch eine rote Schnur im 1. Haken kennzeichnen
( nicht einsteigen ).

11. Keine Routennamen an den Einstieg schreiben.
12. Bei Erschließung von Massiven auf Ausgewogenheit der Routen achten
( Schwierigkeitsgrade, Kletterstile )

Sanierung:

1. Der Charakter jeder Route muss erhalten bleiben, keine zusätzliche Haken.
2. Routen die bisher ( ganz oder teilweise ) technisch geklettert wurden
müssen auch nach der Sanierung technisch kletterbar sein ( A0 - A5 ).

3. Die Route darf nicht schwieriger werden.
4. Bei Sanierungen werden ausschließlich Klebehaken gesetzt, nur in
Ausnahmefällen Expressanker (nur mit Zustimmung des AKN) 

5. Material gemäß den gültigen Sicherheitsstandards EN und UIAA
6. Die Bohrhaken müssen sicherungstechnisch richtig platziert werden,
sodass die Folgen eines Sturzes minimiert werden. 

7. In einer Route einheitliche und unauffällige Haken setzen.
8. Routenverlauf muss erkennbar sein ( z.B. Hakentyp )
9. Kein Bohrhakenautomatismus, natürliche Sicherungsmöglichkeiten nutzen.
10. Wo ökologisch sinnvoll und erforderlich Umlenker setzen.
11. Der Routenname bleibt erhalten, und wird nicht mit-saniert.
12. Erstbegeher und Erschließer nach Möglichkeit einbeziehen.

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Interesse an Mitarbeit im AKN?

Aktuelle Rechtslage für die Schwäbische Alb. 

In der BRD ist im Normalfall das Klettern nur dort verboten, wo explizite Verbote, z.B. in Naturschutzgebietsverordnungen, ausgesprochen sind. Im Bundesland Baden-Württemberg ist die Rechtslage genau umgekehrt: 
Hier darf nur dort geklettert werden, wo es explizit von den Behörden erlaubt wurde. Rechtsgrundlage hierfür ist das Naturschutzgesetz für Baden-Württemberg.
Darin wurden mehrere Biotoptypen grundsätzlich unter Schutz gestellt (§ 24a LNatSchG). Dazu gehören auch Felsen und Geröllhalden: 
An Felsen darf demnach nur geklettert werden, wenn dies in der Naturschutzgebiets- oder Naturdenkmalverordnung oder in Form einer Allgemeinverfügung für die Felsbiotope erlaubt ist. In den Landkreisen sind die neuen Kletterregelungen nach § 24a LNatSchG. rechtsgültig.

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Ein großer Abenteuerspielplatz

Das große Klettergebiet wartet mit über 20 Kletterfelsen und rund 500 Kletterrouten bis zum unteren zehnten Grad auf. Am typischen Albkalk überwiegen senkrechte bis leicht überhängende Wände – bis 40 Meter hoch und mit grandioser Aussicht. Die Qualität des Gesteins schwankt zwischen verdonesk und bröselig, die Absicherung mit Klebehaken ist meist hervorragend. Schwere Einzelstellen an Leisten garnieren oft den Weg zum Umlenker, weniger reine Ausdauer als viel mehr gute Klettertechnik ist  gefragt. Boulderer finden hier ein reiches Betätigungsfeld, ganz besonders an überhängenden Zonen im Einstiegsbereich einiger Felsen.

Fast jede Klettertour auf der Reutlinger Alb ist ein großartiges Naturerlebnis. Ob der Weg über fantastische Henkel in den Genussklettereien der Hockenlochfelsen oder entlang winziger Griffe durch die steilen Neuner des Geschlitzten Felsen führt – hier findet jeder sein Kletterglück.

Von der Halle an den Fels

Im Vergleich zum Hallenklettern stellt das Klettern an Naturfelsen höhere Anforderungen. Richtige Seilkommandos, korrektes Einhängen von Topropes und sicheres Abseilen sind nur Beispiele der Grundvoraussetzungen beim Klettern am Fels.

Sicherheit am Fels:

■ Umlenker, in die das Seil nur eingehängt wird (Sauschwanz, Widderhorn, Haken mit Schnapper), dürfen im Toprope nicht überklettert werden. Das Seil kann sich beim Sturz selbst aushängen.

■ Beim Toprope das Seil im verriegelten und hintersicherten Schraubkarabiner umlenken und darauf achten, dass es lang genug ist (Knoten ins freie Ende).

■ Niemals das Seil direkt über Bandschlingen oder andere Seile laufen lassen. Durch die starke Reibung schmelzen Bänder und Seile.

■ An einem einzelnen Normalhaken niemals abseilen oder Standplatz einrichten.

■ Das Benutzen aller fixen Sicherungspunkte geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr.

■ Geschrei und Lärm führen zu Verständigungsproblemen und Unfällen.

■ Nicht genützte Seile abziehen. Sie dürfen andere Kletterer nicht behindern oder Routen blockieren.

■ Am Fels besteht Steinschlaggefahr. Aus diesem Grund sollten alle Kletterer einen Helm tragen.

■ Aus Sicherheitsgründen sollten bei großen Gruppen niemals alle Teilnehmer am Wandfuß stehen.

■ Viele Routen benötigen nach wie vor Klemmkeile und Schlingen. Ein kleines Set am Gurt kann nie schaden.

Merkt Euch: 

Klettern ist potenziell gefährlich und mit einem hohen Restrisiko behaftet. Die wichtigsten Faktoren zur Unfallvermeidung sind eine fundierte Ausbildung und ein hohes Maß an Eigenverantwortung.

Biosphärengebiet Schwäbische Alb

Blühende Streuobstwiesen, duftende Wacholderheiden, sattgrüne Buchenwälder und steile Felsen prägen die Schwäbische Alb und das Albvorland mit seinem beeindruckenden Trauf. Eine über Jahrhunderte gewachsene Kulturlandschaft, die weltweit einmalig ist und die es für zukünftige Generationen zu bewahren gilt. Aus diesem Grund hat die UNESCO die Region als Biosphärengebiet Schwäbische Alb geadelt. 

Mit einem speziellen Förderprogramm für das Großschutzgebiet unterstützen das Land und die beteiligten Kommunen modellhafte Ideen auf dem Weg einer nachhaltigen Entwicklung. Eine informative Broschüre wurde aus diesem Programm cofinanziert. Sie informiert Kletterer und Felsfreunde über den Lebensraum Fels und über naturverträgliches Klettern im Biosphärengebiet.  

Zonierungskonzept

im Biosphärengebiet steht als Kernstück die räumliche Gliederung in drei Zonen:

Kernzone, Pflegezone, Entwicklungszone. 

  • Das Biosphärenschutzgebiet muss in Kern­, Pflege­ und Entwicklungszone gegliedert sein.
  • Die Kernzone muss mindestens 3 Prozent der Gesamtfläche einnehmen.
  • Die Pflegezone soll mindestens 10 Prozent der Gesamtfläche einnehmen.
  • Kern­ und Pflegezone sollen zusammen mindestens 20 Prozent der Gesamtfläche betragen.
  • Die Entwicklungszone soll mindestens 50 Prozent der Gesamtfläche einnehmen. 

Kernzone

Biosphärenschutzgebiete besitzen eine oder mehrerer Kernzonen, welche dem unberührten Naturzustand ohne menschliche Beeinflussung entsprechen sollen. Diese Flächen werden von jeglicher wirtschaftlicher Nutzung freigehalten, und dürfen auch nicht anderweitig genutzt oder gar betreten werden. 

Es geht vorrangig um den Schutz natürlicher und naturnaher Lebensräume und Lebensgemeinschaften. Der Mensch ist aber nicht komplett ausgeschlossen, das Betreten ist rund um die Kernzone auf ausgewiesenen Wegen erlaubt. 

Die Kernzonen im Biosphärengebiet Schwäbische schützen hauptsächlich Hangbuchen ­ und Hangschuttwälder an den Steilhängen des Albtraufs, die Schluchtwälder und die Kuppenwälder der "Kuppenalb". Aktuell sind dabei rund 3% als Kernzone ausgewiesen. 

Pflegezone

In der Pflegezone ist die Erhaltung artenreicher und bedrohter Tier-­ und Pflanzengemeinschaften das Ziel, deren Fortbestand von der nachhaltigen Nutzung und Bewirtschaftung dieser Kulturlandschaft abhängt. Die Pflegezone soll der Kernzone als eine Art Schutzmantel dienen, und den schonenden Übergang in die Entwicklungszone ermöglichen. 

Der Anteil der Pflegezone im Biosphärengebiet Schwäbische Alb liegt bei ca. 42%. Hierzu zählt fast der  komplette ehemalige Truppenübungsplatz Münsingen. Aber auch das Lenninger Tal im Landkreis Esslingen, sowie Flächen um Neidlingen oder die Albtraufkante im Landkreis Reutlingen sind als Pflegezonen ausgewiesen.

Entwicklungszone

In der Entwicklungszone steht der Mensch und sein wirtschaftliches Umfeld im Vordergrund. In dieser Zone soll z.B. durch Förderprogramme die nachhaltige Entwicklung von Mensch und Natur gefördert werden. So soll der Wert und die Nachhaltigkeit der Region auf eine umwelt- und ressourcenschonende Weise gesteigert werden. 

Die Entwicklungszone des Biosphärengebiets Schwäbische Alb macht ca. 55% der Gesamtflächen aus. In diese Zone fallen die Siedlungsräume von Städten und Gemeinden, und ihrer dazugehörigen Infrastruktur, aber auch Flächen mit ökologisch geringerer Bedeutung. 

Wer auf spannende und unterhaltsame Weise mehr über das Biosphärengebiet erfahren möchte, sollte unbedingt einen Besuch im Biosphärenzentrum Schwäbische Alb einplanen. Das seit Juli 2011 neu eröffnete Naturschutzzentrum Schopflocher Alb gibt im wahrsten Sinn Ein- und Ausblicke auf den Albtrauf sowie die geologischen Besonderheiten der Schwäbischen Alb.

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www.biosphaerengebiet-alb.de

 

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